24 h 365 Tage
Friedrichshafen: 07541 / 38 50 – 0
Markdorf: 07544 / 91 22 44
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Friedrichshafen:
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Markdorf:
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und nach Vereinbarung
Startseite / Im Trauerfall
Nach dem Tod eines Angehörigen benachrichtigen Sie den Hausarzt oder den diensthabenden Arzt zur Feststellung des Todes. Dieser Arzt stellt Ihnen die Todesbescheinigung aus.
wird der Arzt von der zuständigen Verwaltung benachrichtigt.
Sie sollten vorher einen Bestatter Ihres Vertrauens im Pflegeheim oder Hospitz angeben, damit dieser benachrichtigt wird. Sollte dies nicht der Fall sein, wird ein Bestatter vom Pflegepersonal vorab zur Abholung des Verstorbenen informieren. Sie können aber jederzeit den Bestatter Ihrer Wahl verständigen.
Informieren Sie dann uns, damit wir nun alles notwendige mit Ihnen besprechen und regeln können. Mit der notwendigen Diskretion unseres Traditionsunternehmens stehen wir Ihnen hilfreich bei allen Fragen zur Seite. Mit unserer fachlichen Erfahrung und unserer Nähe nehmen wir Sie an der Hand und entlasten Sie bei allen anfallenden Aufgaben. Bei dem persönlichen Gespräch, erläutern wir Ihnen die einzeln Schritte. Wir geben Ihnen Sicherheit und Organisieren alles, wie es sich für Sie richtig anfühlt.
Für die Regelung der persönlichen und rechtlichen Angelegenheiten beim Todesfall sind folgende Unterlagen notwendig: